Z-Kalk® Registrierkassa Profi
- Ab 01.01.2016 für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb und einem Barumsatz von € 7.500,00 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Ab 01.01.2016 für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb und einem Barumsatz von € 7.500,00 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.
- Für jeden Geschäftsfall muß ein Beleg erstellt und mitgegeben werden.
- Die Registrierkassa muss ab 1.1. 2017 mit einer externen technischen Sicherheitslösung gegen Manipulation geschützt sein. Dafür anfallende Kosten bei Drittfirmen für Hardware, Sicherheitskarte, Zertifikatgebühren usw. sind nicht im Modul enthalten.
- Erstellen Sie Ihre Belege mit unserem neuen Modul Z-Kalk® Registrierkassa.
- Vollständige Integration in Z-Kalk® Professional 64Bit.
- Einfache Bedienung.
- Eigene Kontrolle der Umsätze durch genaue Auswertungen.