Z-Kalk® Registrierkassa Light
- Ab 01.01.2016 für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb und einem Barumsatz von € 7.500,00 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.Ab 01.01.2016 für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb und einem Barumsatz von € 7.500,00 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.
- Für jeden Geschäftsfall muß ein Beleg erstellt und mitgegeben werden.
- Die Registrierkassa muss ab 1.1. 2017 mit einer externen technischen Sicherheitslösung gegen Manipulation geschützt sein. Dafür anfallende Kosten bei Drittfirmen für Hardware, Sicherheitskarte, Zertifikatgebühren, Sicherungseinrichtung usw. sind nicht im Modul enthalten.
- Erstellen Sie die Rechnung im Z-Kalk® Grundmodul und erstellen Sie dafür bei Barzahlung dieser Rechnung einen Registrierkassa-Beleg.
- Andere Funktionen sind nicht enthalten, dafür benötigen Sie Registrierkassa Profi Version!
- Vollständige Integration in Z-Kalk® Professional 64Bit.
- Einfache Bedienung.
- Eigene Kontrolle der Umsätze durch genaue Auswertungen.
- Unkomplizierte Aufrüstung auf Registrierkassa Profi